ERNÄHRUNGSTHERAPIE (§43 SGB V)
Bei bereits vorhandenen Risikofaktoren und Erkrankungen, kann die Ernährungstherapie ernährungsbedingte Erkrankungen und Komplikationen günstig beeinflussen und lindern helfen.
- → Essstörungen (Anorexie, Bulimie, Binge Eating Disorder)
- → Adipositas / Gesundes Abnehmen (BMI größer 30)
- → Fruktoseintoleranz
- → Laktoseintoleranz
- → Diabetes (Typ II)
- → Nahrungsmittelunverträglichkeiten
- → Fettstoffwechselstörungen
Für die Ernährungstherapie ist eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung erforderlich. Das Formular können Sie sich
hier vorab herunterladen bzw. erhalten Sie direkt bei Ihrem Arzt.
Hier werden max. 5 Beratungen mit ca. 127 € bezuschusst. Das sind meist 35 € für die Erstberatung und 23 € für die Folgeberatungen.
Privatkassen zahlen nach individueller Antragstellung. BKKs übernehmen häufig nach Kostenvoranschlag 85-100 % der Kosten.