DIPLOM
OECOTROPHOLOGIN
KADI SIEBEN

ERNÄHRUNGSTHERAPIE (§43 SGB V)

Bei bereits vorhandenen Risikofaktoren und Erkrankungen, kann die Ernährungstherapie ernährungsbedingte Erkrankungen und Komplikationen günstig beeinflussen und lindern helfen.

Für die Ernährungstherapie ist eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung erforderlich.
Das Formular können Sie sich hier vorab herunterladen bzw. erhalten Sie direkt bei Ihrem Arzt.
Hier werden von den meisten gesetzl. KK max. 5 Beratungen mit 40 €  für die Erstberatung und jeweils 30 € für 4 Folgeberatungen übernommen. Privatkassen zahlen nach individueller Antragstellung. BKK übernehmen häufig nach Kostenvoranschlag 85-100 % der Kosten von 5-10 Beratungen.

Vereinbarte Termine müssen 48 Std. vorher abgesagt werden, ansonsten erfolgt eine Berechnung

Formulare:
Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung
Antrag auf Kostenerstattung
Kostenvoranschlag_5 Termine

Bernstorffstr. 120 I 22767 Hamburg I mobil 0170 30 86 422 I k.sieben@hamburg.de